Waldbewirtschaftung

Privatwald
Rund ein Drittel der Fläche des Kantons Aargau besteht aus Wald. Etwa ein Fünftel der Waldfläche ist in Privatbesitz. Holzschläge über 10 m3 pro Jahr müssen vom Revierförster angezeichnet und genehmigt werden. Holzschläge unter 10 m3 pro Jahr sind bewilligungsfrei, sofern diese nicht in einem nationalen oder kantonalen Schutzgebiet erfolgen.