Fahrbewilligung
Fahrbewilligung
Grundsätzlich gilt im Schweizer Wald ein allgemeines Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Ausgenommen sind alle Fahrten im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Regelung (gem. Beschluss des Stadtrates Brugg vom August 2016). Neu wird für das Ausstellen einer Fahrbewilligung eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben. Fahrten im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung bleiben gratis.
Für das Ausstellen einer Fahrbewilligung bitte folgendes Formular Fahrbewilligung ausfüllen.
