Waldbewirtschaftung
Privatwald
Rund ein Drittel der Fläche des Kantons Aargau besteht aus Wald. Etwa ein Fünftel der Waldfläche ist in Privatbesitz. Holzschläge über 10 m3 pro Jahr müssen vom Revierförster angezeichnet und genehmigt werden. Holzschläge unter 10 m3 pro Jahr sind bewilligungsfrei, sofern diese nicht in einem nationalen oder kantonalen Schutzgebiet erfolgen.
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Wir sind Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um Waldbewirtschaftung, Naturschutz und Baumfällungen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Adresse
Postadresse: Remigersteig 8, 5200 Brugg
Büro: Forstwerkhof Bruggerberg